Rechtsprechung
BFH, 23.07.2002 - X B 174/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zeugenvernehmung - Beweisantrag - Sachaufklärung - Einsatz unzulässiger Mittel - Finanzbehörde - Strafermittlungsbehörde - Tatsächliche Verständigung - Bindung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 116 Abs. 3 S. 3 § 76
NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 1486
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.10.1998 - X R 93/95
Zusage der Rücknahme der Klage; Bindung an die Zusage
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - X B 174/01
Die Kläger vermochten folglich keine konkreten Tatumstände zu behaupten und unter Beweis zu stellen, bei deren Vorliegen die Bindung des Klägers an die tatsächliche Verständigung wegen Einsatzes unzulässiger Mittel durch die Finanz- und Strafermittlungsbehörden ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) entfallen sein könnte (vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, BFH/NV 1999, 937;… ferner BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95, BFH/NV 1997, 765). - BFH, 23.10.1996 - I R 63/95
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Klage
Auszug aus BFH, 23.07.2002 - X B 174/01
Die Kläger vermochten folglich keine konkreten Tatumstände zu behaupten und unter Beweis zu stellen, bei deren Vorliegen die Bindung des Klägers an die tatsächliche Verständigung wegen Einsatzes unzulässiger Mittel durch die Finanz- und Strafermittlungsbehörden ausnahmsweise nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) entfallen sein könnte (…vgl. dazu z.B. Senatsurteil vom 28. Oktober 1998 X R 93/95, BFH/NV 1999, 937; ferner BFH-Urteil vom 23. Oktober 1996 I R 63/95, BFH/NV 1997, 765).
- BFH, 10.04.2013 - I R 45/11
Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist …
Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (…BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 55/09, BFH/NV 2011, 1702; BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486;… vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964). - BFH, 12.06.2017 - III B 144/16
Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage - Anforderungen …
Ungeachtet der Frage, ob auf die von den an einer tatsächlichen Verständigung beteiligten Personen abgegebenen Erklärungen die bürgerlich-rechtlichen Regelungen über Willenserklärungen (§§ 116 ff. BGB) direkte oder analoge Anwendung finden (…für Anwendbarkeit der §§ 119, 123 BGB etwa BFH-Urteil vom 1. September 2009 VIII R 78/06, BFH/NV 2010, 593, Rz 24), ist der BFH-Rechtsprechung nicht zu entnehmen, dass eine rechtswidrige Druckausübung auf den Steuerpflichtigen bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung außer Betracht zu bleiben hätte (s. dazu vielmehr z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Mai 2005 X B 62/05, nicht veröffentlicht, Rz 8, und vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486, Rz 3 f.). - BFH, 05.02.2004 - V B 205/02
Sachaufklärungspflicht; ausländischer Zeuge
Hiervon abgesehen erfordert eine schlüssige Rüge eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 120 Rz. 69, m.w.N., i.V.m. § 116 Rz. 50).
- BFH, 04.05.2011 - II R 55/09
Anforderungen an eine Verfahrensrevision und an eine schlüssige Aufklärungsrüge - …
Eine schlüssige Aufklärungsrüge erfordert die genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (präzise Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486;… vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964). - BFH, 20.03.2003 - III B 174/01
Gewerblicher Grundstückshandel
Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist darzulegen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486). - BFH, 17.06.2003 - III B 55/02
Außergewöhnliche Belastung; Kosten für Räumungsprozess
Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist vorzutragen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486). - BFH, 20.11.2003 - III B 29/03
Schlüssige Rüge der Divergenz und von Verfahrensfehlern in der NZB
Außerdem hat der Kläger auch nicht dargelegt, dass er die Nichterhebung des Beweises vor dem FG gerügt hat (BFH-Beschlüsse vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486 …und vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147). - BFH, 20.03.2003 - III B 169/01
Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Grundstücks oder eines Anteils …
Wird geltend gemacht, das FG habe angebotene Beweise übergangen, ist darzulegen, was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre und inwiefern das Urteil --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486). - BFH, 28.02.2005 - VI S 8/04
PKH - Aussicht auf Erfolg
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert eine schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung u.a. eine genaue Bezeichnung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen (genaue Angabe der Beweisthemen) sowie die substantiierte Darlegung, inwiefern das Urteil des FG --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts-- auf der unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne und was das voraussichtliche Ergebnis der Beweisaufnahme gewesen wäre (…vgl. z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschlüsse vom 5. Februar 2004 V B 205/02, BFH/NV 2004, 964; vom 23. Juli 2002 X B 174/01, BFH/NV 2002, 1486;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz. 69, § 116 Rz. 48 ff., jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
BFH, 22.07.2002 - VII S 24/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Steuerrückstände - Zwangsversteigerung - Grundstück - Vollstreckungsschutz - Antrag - Gewährung - Einstweilige Anordnung - Zuständigkeit - Grundschuld - Gericht der Hauptsache
- Judicialis
AO 1977 § 278 Abs. 2; ; FGO § 70; ; FGO § 70 Satz 1; ; FGO § 114 Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1; ; GVG § 17b Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de
Vollstreckungsschutz; Unzuständigkeit des BFH
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 1486
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.09.1997 - II R 44/95
Auszug aus BFH, 22.07.2002 - VII S 24/02
Das FG wird entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 70 FGO auch über die durch Anrufung des BFH entstandenen Kosten mitzuentscheiden haben (Senatsbeschluss vom 4. September 1997 VII S 18/97, BFH/NV 1998, 590). - BFH, 16.12.1994 - VIII S 4/94
Ordnungsgemäße Vertretung eines Gesellschaftseigners
Auszug aus BFH, 22.07.2002 - VII S 24/02
Das Verfahren ist daher in entsprechender Anwendung des § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) von Amts wegen an das zuständige FG zu verweisen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800, m.w.N.). - BFH, 16.12.1994 - VIII K 1/94
Verweisung von Amts wegen an das Finanzgericht (FG) bei instanzieller …
Auszug aus BFH, 22.07.2002 - VII S 24/02
Das Verfahren ist daher in entsprechender Anwendung des § 70 Satz 1 FGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) von Amts wegen an das zuständige FG zu verweisen (BFH-Beschluss vom 16. Dezember 1994 VIII K 1/94, BFH/NV 1995, 800, m.w.N.). - BFH, 04.09.1997 - VII S 18/97
Antrag ist auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
Auszug aus BFH, 22.07.2002 - VII S 24/02
Das FG wird entsprechend § 17b Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 70 FGO auch über die durch Anrufung des BFH entstandenen Kosten mitzuentscheiden haben (Senatsbeschluss vom 4. September 1997 VII S 18/97, BFH/NV 1998, 590).
- BFH, 26.07.2002 - VII B 146/02
Zwangsversteigerung - Grundstück - Grundschuld - Steuerrückstände - …
Mit Beschluss vom 22. Juli 2002 VII S 24/02 hat der Senat einen in der Beschwerdeschrift gestellten Vollstreckungsschutzantrag der Klägerin auf einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung des Grundstücks zuständigkeitshalber an das FG als das nach § 114 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zuständige Gericht der Hauptsache verwiesen. - FG Hamburg, 16.10.2017 - 3 K 228/17
Finanzgerichtsordnung/Gerichtsverfassungsgesetz (FGO/GVG): Verweisung bei …
Bei instanzieller Unzuständigkeit als Unterfall der sachlichen Unzuständigkeit gilt nach § 70 FGO die (Rechtsweg-)Verweisungsvorschrift § 17a Abs. 2 GVG entsprechend (vgl. BFH, Beschlüsse vom 22.07.2002 VII S 24/02, BFH/NV 2002, 1486;… vom 06.11.1996 IV S 5/96, BFH/NV 1997, 252;… vom 12.09.1996 IV S 4/96, BFH/NV 1997, 244).
Rechtsprechung
BFH, 23.07.2002 - II B 113/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Ablehnung - Gerichtsperson - Statthaftigkeit - Beschluss - Zulässigkeit
- Judicialis
FGO § 128 Abs. 2
- rechtsportal.de
FGO § 128 Abs. 2
Beschlüsse über die Ablehnung von Gerichtspersonen - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2002, 1486